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Das persönliche Budget ist ein fester montlicher Geldbetrag für Menschen mit einer körperlichen, seelischen und geistigen Behinderung im Sinne des §2 SGB IX.
Voraussetzung ist der Anspruch auf eine Leistung der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege durch die üblichen Kostenträger (z.B. Sozialamt, Deutsche Rentenversicherung, Jobcenter oder Kranken- und Pflegekasse).
Das persönliche Budget ist keine neue, sondern eine ander Art der Leistung. Aus der Sachleistung wird eine Geldleistung.
Durch diese Art der Leistung soll behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Die Betroffenen bestimmen mit dem persönlichen Budget das "Wer", das "Wann" und das "Wie" der Leistungserbringung. Das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Eigenverantwortung der Menschen soll so gestärkt werden. Gerade zum längeren Verbleib in der eigenen Wohnung werden die Mittel des persönlichen Budgets häufig verwendet.
Ansprechpartner:
Stefanie Kurz 06221 / 602685
Bernhard Ortseifen 06221 / 436223
Bergheimer Str. 108
69115 Heidelberg