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Persönliches Budget

Das persönliche Budget ist ein fester montlicher Geldbetrag für Menschen mit einer körperlichen, seelischen und geistigen Behinderung im Sinne des §2 SGB IX.

Voraussetzung ist der Anspruch auf eine Leistung der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege durch die üblichen Kostenträger (z.B. Sozialamt, Deutsche Rentenversicherung, Jobcenter oder Kranken- und Pflegekasse).

Das persönliche Budget ist keine neue, sondern eine ander Art der Leistung. Aus der Sachleistung wird eine Geldleistung.

Durch diese Art der Leistung soll behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Die Betroffenen bestimmen mit dem persönlichen Budget das "Wer", das "Wann" und das "Wie" der Leistungserbringung. Das Wunsch- und Wahlrecht sowie die Eigenverantwortung der Menschen soll so gestärkt werden. Gerade zum längeren Verbleib in der eigenen Wohnung werden die Mittel des persönlichen Budgets häufig verwendet.

  • Wir beraten ehrenamtliche, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer beim Antrag auf ein persönliches Budget.
  • Wir unterstützen ehrenamtliche, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Verwaltung und Abrechnung des persönlichen Budgets.
  • Wir bieten Information zu Dienstleistungsanbieteren für behinderte Menschen im Stadtgebiet Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis.

Ansprechpartner:

Stefanie Kurz              06221 / 602685

Bernhard Ortseifen  06221 / 436223

Bergheimer Str. 108

69115 Heidelberg