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Auf Grund der anhaltenden Corona - Pandemie müssen wir unsere umfangreichen Beratungsangebote einschränken.
Wir bieten für unsere Ehrenamtlichen und zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Telefon- und Emailberatung, Beratung per Videokonferenz sowie mit abgesprochenen Terminen an.
Kontakte zu Betreuten werden weiterhin individuell geregelt.
Sie erreichen den
SKM Heidelberg unter 06221 – 436223, SKM Rhein-Neckar unter 06221 – 602685. Die Kontaktdaten finden Sie auch unter "Rechtliche Betreuung".
Ind er Rhein-Neckar-Zeitung vom 03.01.23 und 04.01.23 gabe es zwei Artikel rund um unsere Wohnungslosenhilfe.
Zum einen wurde vom Angebot der Ahmadiyya-Jugend berichtet, die regelmäßig im Karl-Klotz-Haus kochen, und zum anderen gab es einen Artikel zur Streetwork des SKM.
Die Artikel finden Sie über unsere Rubrik Presse.
Eine Krankheit, eine Behinderung oder einfach nur das Alter können dazu führen, dass Menschen nicht mehr alleine zurechtkommen. Einige sind psychisch krank, andere leiden an einer Sucht, wieder anderen wird durch eine Behinderung erschwert, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es eigentlich möchten. Manche haben im Alter geistig und körperlich abgebaut, haben sich zurückgezogen.
Die Rechtliche Betreuung möchte diesen Menschen trotz aller Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte ermöglichen. Sie sollen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und auch vertragliche Entscheidungen treffen können.
Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter übernehmen im SKM diese Aufgabe. Familienangehörige, Ehrenamtliche und Bevollmächtigte werden im SKM beraten, begleitet und unterstützt. Wir bieten Erfahrungsaustausch und Fortbildung an.
Außerdem informieren wir über Vorsorgemöglichkeiten durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. (Material hierzu finden Sie unter Links)
Ansprechpartner für das Stadtgebiet Heidelberg
Ansprechpartner für den Rhein-Neckar-Kreis
Mehr zu unserer Arbeit sehen Sie im folgenden Video.
Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung!