Betreuungsverfügung

Falls Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht benannt ist, bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Eine Betreuungsverfügung ist besonders hilfreich, wenn Sie keine geeignete Person für diese Aufgabe auswählen können. In dieser Verfügung legen Sie fest, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen soll – zum Beispiel kann auch ein SKM-Verein benannt werden. Die benannte Person oder Mitarbeitende des Vereins übernehmen dann Ihre rechtlichen Angelegenheiten, handeln jedoch unter der Aufsicht des Gerichts.
Im Gegensatz dazu erlaubt eine Vorsorgevollmacht, dass eine vertraute Person eigenständig und ohne gerichtliche Kontrolle in Ihrem Sinne handelt.
Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg stehen Ihnen gern beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung.
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