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Patientenverfügung

Frau hält ein Stetoskop, welches zu einem Herz geformt ist.
Foto: Patty Brito/unsplash.com

Ein schwerer Unfall oder eine Erkrankung kann plötzlich dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst über Ihre medizinische Behandlung entscheiden können. Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen möchten.

So schützen Sie sich vor Behandlungen, die nicht Ihrem Willen entsprechen, und nehmen gleichzeitig Ihren Angehörigen eine große Last ab. In schwierigen Situationen müssen sie keine Entscheidungen für sich treffen, sondern können sich auf Ihre klaren Vorgaben verlassen.

Die Betreuungsvereine des SKM in Baden-Württemberg unterstützen Sie umfassend. Wir beraten Sie persönlich, begleiten Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung und bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen an, in denen wir Ihre Fragen beantworten und Orientierung geben.

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zur Patientenverfügung:

Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wünsche für medizinische Behandlungen frühzeitig zu regeln. Selbst wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr sprechen können, wird Ihr Wille beachtet. Sie ist ein Ausdruck Ihrer Selbstbestimmung und gibt Ihnen Sicherheit in kritischen Situationen.

Eine Patientenverfügung ist weit mehr als ein Dokument – sie ist ein Zeichen von Verantwortung und Fürsorge, sowohl für sich selbst als auch für die Familie.

Vorsorge vor dem Ernstfall: Niemand denkt gerne an schwere Krankheiten oder Unfälle. Doch genau in solchen Momenten, in denen Sie nicht mehr selbst über Ihre medizinische Versorgung entscheiden können, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Sie wird im Voraus erstellt und sorgt dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr äußern können, was Sie möchten.

Entlastung für Angehörige und medizinisches Personal: Ohne Patientenverfügung müssen Angehörige oder medizinisches Personal oft schwierige Entscheidungen treffen – etwa über lebenserhaltende Maßnahmen oder den Abbruch von Therapien – ohne zu wissen, was Ihr Wille ist. Dies kann zu Unsicherheit, Schuldgefühlen und Konflikten führen. Eine klar formulierte Patientenverfügung nimmt diese Last ab und bietet allen Beteiligten eine eindeutige Orientierung.

Nicht erst im hohen Alter relevant: Sobald Sie volljährig sind, tragen Sie die Verantwortung für Ihre eigenen Entscheidungen. Auch enge Familienmitglieder dürfen ohne Ihre Regelung nicht automatisch über Ihre medizinische Behandlung entscheiden. Fehlt eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, wird im Notfall ein Betreuer durch das Gericht bestellt – ein zeitaufwendiger Prozess, der in kritischen Situationen wertvolle Zeit kosten kann. Mit einer Patientenverfügung wird Ihr Wille sofort umgesetzt, ganz ohne gerichtliche Zwischenschritte.

Häufig werden Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verwechselt oder synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Funktionen erfüllen und sich optimal ergänzen.

  • Die Patientenverfügung (PV) ist eine schriftliche Erklärung, die sich ausschließlich auf medizinische Maßnahmen bezieht. Sie legt fest, welche ärztlichen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie richtet sich direkt an das medizinische Team.
  • Die Vorsorgevollmacht ist deutlich umfassender. Hiermit benennen Sie eine Vertrauensperson, die befugt ist, in Ihrem Namen zu handeln und Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Dies schließt medizinische Entscheidungen gemäß Ihrer Patientenverfügung ein, kann aber auch finanzielle Angelegenheiten, Behördengänge oder rechtliche Vertretungen betreffen. Mit der Vorsorgevollmacht kann Ihre bevollmächtigte Person Ihren Willen in verschiedenen Lebensbereichen durchsetzen.

Es ist daher sehr empfehlenswert, beide Instrumente zu nutzen: Die Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest, während die Vorsorgevollmacht die Person bestimmt, die diese Wünsche umsetzt und zusätzlich notwendige Entscheidungen in anderen Lebensbereichen trifft.

Eine Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn sie im Ernstfall gefunden und beachtet wird. Deshalb sind korrekte Aufbewahrung und die Information Ihrer Vertrauenspersonen entscheidend.

  • Vertrauenspersonen informieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen, Ihre bevollmächtigte Person und Ihr Hausarzt wissen, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo sie aufbewahrt wird. Dies ist der wichtigste Schritt, um die Umsetzung Ihrer Wünsche zu gewährleisten.
  • Originaldokument sicher aufbewahren: Das Original sollte an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden – zum Beispiel in einer verschlossenen Schublade im Schlafzimmer oder in einem Ordner für wichtige Dokumente. Vermeiden Sie Verstecke, die im Notfall nicht schnell gefunden werden können.
  • „Notfalldose“ im Kühlschrank: Eine besonders praktische Möglichkeit ist die sogenannte „Notfalldose“, die in den Kühlschrank gelegt wird – einem Ort, den Rettungskräfte in jeder Wohnung schnell finden. Ein Hinweisaufkleber an der Wohnungstür signalisiert den Einsatzkräften, dass sich wichtige Informationen, einschließlich eines Hinweises auf Ihre Patientenverfügung, in der Dose befinden.
  • Hinterlegung bei Arzt oder Notar: Sie können eine Kopie Ihrer Patientenverfügung beim Hausarzt hinterlegen, sodass sie in der Patientenakte vermerkt ist und im Notfall abgerufen werden kann. Auch eine Aufbewahrung bei einem Notar ist möglich, insbesondere in Verbindung mit einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht. Zusätzlich bieten spezialisierte Registrierungsstellen eine zentrale Hinterlegung gegen eine Gebühr an.

Es gibt keine universelle Standardversion einer Patientenverfügung. Sie sollte immer persönlich gestaltet sein und Ihre eigenen Werte, Wünsche und Prioritäten widerspiegeln.

  • Keine bloßen Vorlagen: Viele Muster bestehen lediglich aus vorgefertigten Textbausteinen. 
    Entscheidend ist jedoch, dass Sie sich mit jedem einzelnen Punkt aktiv auseinandersetzen. 
    Eine wirksame Patientenverfügung ist mehr als eine Liste von Ankreuzfeldern – sie setzt eine gründliche Beschäftigung mit den möglichen Behandlungsszenarien voraus.
  • Klare Entscheidungen treffen: Überlegen Sie genau, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Reanimation bei Aussichtslosigkeit, den Verzicht auf Wiederbelebung bei schweren, irreversiblen Erkrankungen oder den Einsatz künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, wenn diese lediglich den Sterbeprozess verlängern würden. Diese und ähnliche Entscheidungen sollten eindeutig formuliert sein.
  • Beratung nutzen: Scheuen Sie sich nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. 
    Ärztliche Beratung kann Ihnen die medizinischen Folgen bestimmter Maßnahmen erläutern, während unsere Mitarbeitenden Ihnen bei der Erstellung einer klaren und rechtlich sicheren Patientenverfügung helfen.

Fehlt eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, befinden Sie sich in einer rechtlichen Unsicherheit, sobald Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

  • Gerichtliche Betreuung: In diesem Fall muss das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Eine vom Gericht bestellte Person vertritt dann Ihre Interessen und muss für weitreichende Entscheidungen – insbesondere bei medizinischen Maßnahmen – die Zustimmung des Gerichts einholen. Dieser Prozess kann zeitaufwendig sein und dazu führen, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht genau Ihrem persönlichen Willen entsprechen, da dieser nicht schriftlich festgehalten ist.
  • Keine automatische Vertretung durch Angehörige: Entgegen einer verbreiteten Annahme sind Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht automatisch berechtigt, in medizinischen oder rechtlichen Fragen für Sie zu entscheiden, sobald Sie volljährig sind. Nur eine gültige Vorsorgevollmacht oder die gerichtliche Bestellung eines Betreuers ermöglicht dies.

  • Jederzeit anpassbar: Ihre Patientenverfügung ist ein dynamisches Dokument, das jederzeit geändert oder widerrufen werden kann. Solange Sie einwilligungsfähig sind, ist sogar ein mündlicher Widerruf möglich. Empfehlenswert ist jedoch, Änderungen schriftlich festzuhalten, die alte Version zu vernichten und die neue zu datieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Rechtsverbindlichkeit: Eine gültige Patientenverfügung ist für Ärztinnen und Ärzte verbindlich. Sie müssen die darin festgelegten Vorgaben beachten, wie in § 1901a BGB geregelt. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Verfügung nicht auf die konkrete Situation passt oder der Wille unklar ist, kann davon abgewichen werden. Deshalb ist eine klare und präzise Formulierung besonders wichtig.

Weitere Informationen und nützliche Vorlagen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.

Klicken Sie hier

Der SKM Freiburg stellt eine Patientenverfügung in Leichter Sprache zur Verfügung. 

Hier können Sie die runterladen.