Vorsorgevollmacht

Das Leben kann sich von einem Moment auf den anderen verändern – durch Krankheit, einen Unfall oder altersbedingte Einschränkungen. Wer sorgt dann dafür, dass Ihre persönlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten geregelt werden?
Ohne Vorsorgevollmacht dürfen selbst nahe Angehörige keine Entscheidungen für Sie treffen.
Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig eine vertraute Person oder mehrere Vertrauenspersonen zu benennen, die in Ihrem Sinn handeln können – ob bei Fragen zu Gesundheit, Pflege, Wohnen oder Finanzen.
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Die Betreuungsvereine des SKM in Baden-Württemberg stehen Ihnen zur Seite, wenn es um das Erstellen einer Vorsorgevollmacht geht. Wir beraten individuell, geben praktische Hilfestellungen und bieten auch Vorträge sowie vielfältige Informationsmaterialien zum Thema Vorsorge an.
Dabei ist Folgendes wichtig: Eine Vorsorgevollmacht sollte immer schriftlich vorliegen, möglichst präzise formuliert sein und an einem sicheren, gut auffindbaren Ort aufbewahrt werden. In bestimmten Fällen – etwa bei Immobilienangelegenheiten – kann eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde oder eine notarielle Beurkundung erforderlich sein. Ebenso bedeutsam ist die sorgfältige Wahl der bevollmächtigten Person, die in einem offenen Gespräch festgelegt werden sollte.
Ein zusätzlicher Tipp: Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, kann Ihre Vertrauensperson im Ernstfall schnell ausfindig gemacht werden.
Vorsorge beruht auf Vertrauen - und genau hier begleiten wir Sie zuverlässig und persönlich
Eine offizielle Vorlage erhalten Sie kostenlos vom Bundesministerium der Justiz.
Hier finden Sie auch Formulare in verschiedenen Fremdsprachen.
Es gibt auch eine Broschüre in Leichter Sprache, die besonders einfach zu verstehen ist.
Hier finden Sie eine Vorlage in Leichter Sprache vom SKM Freiburg e.V. zum selber ausfüllen